§1 Allgemeines
Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
zugrunde.
§2 Aufträge und Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Kaufverträge kommen grundsätzlich erst durch
unsere Bestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware zustande.
§3 Besondere Arten der Lieferung
Die Wahl der Versandart bleibt uns nach bestem Ermessen überlassen.
§4 Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Lieferwerk oder das Versandlager
verlässt.
§5 Lieferung
Bei höherer Gewalt verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
Versandarten
Standardversand
Lieferung erfolgt an folgende Länder
Deutschland, Italien, Österreich, Schweiz
§6 Gewährleistungen
Alle von uns gelieferten Waren sind unverzüglich zu untersuchen.
§7 Zahlungen
Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des von uns
von den Geschäftsbanken üblich berechneten Zinssatzes, mindestens jedoch 8%.
§8 Verzug des Kunden
Gerät der Kunde mit der Zahlung und/oder Abnahme in Verzug, so können wir nach
fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen neben den Verzugszinsen entweder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ganz oder teilweise vom Vertrag
zurücktreten. Nach unserer Wahl können wir aber auch auf Erfüllung durch Abnahme
oder Zahlung bestehen. Gerät der Kunde mit wesentlichen Umbauarbeiten und/oder
Vorarbeiten bzw. bestehende Arbeiten in Verzug oder die durchgeführten Arbeiten
erfüllen nicht die Norm zugelassene/erlaubte Norm, nehmen wir uns vor die
bestehende bzw. die aktuell durchgeführte Arbeiten bis zu einem Zeitraum von 4 – 6
Wochen zu verschieben für eventuelle Anpassungsarbeiten und/oder Änderungen.
Eventuell anfallende Kosten, übernimmt der Kunde.
§9 Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Ereignisse höherer Gewalt eintreten.
§10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung wird Nürnberg vereinbart.
§12 Garantiezeiten
Teilgarantiezeit beträgt 12 Monate auf neue Geräte ab Kaufdatum und 3 Monate auf
gebrauchte Geräte.
§13 Sonstiges
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Entsorgung des Verpackungsmaterials.
No-Show Gebühr
1. Terminvereinbarungen: Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin für die
Lieferung oder Montage nicht einhalten und ohne vorherige Absage oder
rechtzeitige Mitteilung des Nichterscheinens erscheinen, ist die Fa. Gastronomie &
Eisbedarf GbR berechtigt, eine No-Show Gebühr zu berechnen.
2. Höhe der No-Show Gebühr: Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
o Eine Tagespauschale von € 200,- (zzgl. gesetzlicher MwSt. in Höhe von 19%)
sowie
o Spritgeld in Höhe von € 0,30 pro gefahrenem Kilometer.
3. Rechnungsstellung: Diese Gebühr wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der
Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.
Bei einer Absage nach dieser Frist oder einem Nichterscheinen wird der Betrag als
Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
4. Weitere Regelungen: Unberührt von der No-Show Gebühr bleibt der Anspruch auf
Schadensersatz, falls ein höherer Schaden entsteht (z.B. durch das Erscheinen eines
Monteurs vor Ort, der nicht arbeiten kann). Dieser Schaden ist separat nachzuweisen.
Wartezeit nach Montage der Eisdiele
1. Prüfung und Inbetriebnahme: Nach Abschluss der Montage einer Eisdiele oder
ähnlicher Geräte durch uns ist eine Wartezeit von 3 bis 5 Werktagen erforderlich,
um sämtliche Geräte fachgerecht zu überprüfen und in Betrieb zu nehmen. Diese
Wartezeit dient dazu, mögliche, im Vorfeld nicht erkennbare Mängel oder
Funktionsstörungen auszuschließen.
2. Vorzeitige Inbetriebnahme: Sollte der Kunde eine vorzeitige Inbetriebnahme
verlangen, erfolgt diese auf eigenes Risiko. Alle damit verbundenen Kosten
(insbesondere Kosten durch fehlerhafte Inbetriebnahme oder notwendige
Nacharbeiten) trägt der Kunde selbst.
3. Haftung: Eine vorzeitige Inbetriebnahme, die nicht durch die Fa. Gastronomie &
Eisbedarf GbR veranlasst wurde, schließt jegliche Haftung des Unternehmens für
spätere Funktionsstörungen oder Schäden aus.
§14 Speiseeisvitrine und Motorenwahl
1. Empfohlene Lösung: Im Rahmen der Beratung und der Verhandlungsgespräche
wurde der Kunde auf die ideale Lösung hingewiesen, bei der die Motoren extern
gebaut werden. Diese Lösung gewährleistet eine optimale Leistung der
Speiseeisvitrine und vermeidet potenzielle technische Einschränkungen.
2. Alternative Lösung (Interner Motor): Sollte der Kunde sich aus verschiedenen
Gründen dafür entscheiden, die Motoren gemäß den originalen Herstellerangaben
weiterhin intern in der Speiseeisvitrine zu belassen, wurde der Kunde ausführlich
über die möglichen Nachteile und technischen Einschränkungen dieser Wahl
aufgeklärt, insbesondere in Bezug auf die Temperaturentwicklung und die
Leistungsfähigkeit der Vitrine.
3. Haftung des Kunden: Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der
Wahl der internen Motoren und bei hohen Außentemperaturen oder in
Umgebungen mit unvorteilhaften klimatischen Bedingungen die Speiseeisvitrine
möglicherweise nicht die optimale Leistung erbringt. In einem solchen Fall
übernimmt die Fa. Gastronomie & Eisbedarf GbR keine Haftung für die nicht
erreichte Kühlleistung oder Funktionseinschränkungen, die durch die Wahl der
internen Motoren entstehen können.
4. Verantwortung des Kunden: Da der Kunde über die Problemstellung und
technischen Auswirkungen dieser Wahl ausführlich aufgeklärt wurde, übernimmt
der Kunde die volle Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise
der Speiseeisvitrine unter diesen Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann,
wenn die Vitrine aufgrund der internen Motorenkonstruktion nicht den erwarteten
Leistungsstandard erreicht.
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